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   VGH Bayern, 28.05.2015 - 10 CE 14.2123   

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VGH Bayern, 28.05.2015 - 10 CE 14.2123 (https://dejure.org/2015,13867)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.05.2015 - 10 CE 14.2123 (https://dejure.org/2015,13867)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Mai 2015 - 10 CE 14.2123 (https://dejure.org/2015,13867)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnisfiktion bis zur Entscheidung über einen Aufenthaltserlaubnisantrag

  • rewis.io

    Verzicht auf ein Visumverfahren nach Einreise mit einem Besuchsvisum und anschließender Eheschließung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 81 Abs. 3 S. 1
    Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnisfiktion bis zur Entscheidung über einen Aufenthaltserlaubnisantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2015 - 10 CE 14.2123
    Soll das Visumverfahren als wichtiges Steuerungsinstrument der Zuwanderung seine Funktion wirksam erfüllen können, dürfen in die Interessenabwägung auch generalpräventive Aspekte einfließen (BVerwG, U.v. 11.1.2011 - 1 C 23/09 - juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 04.02.2011 - 10 CS 10.3149

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; Sprachkenntnis

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2015 - 10 CE 14.2123
    Er muss nämlich im Zeitpunkt des Eintritts der letzten Anspruchsvoraussetzung für die Erteilung der von ihm begehrten Aufenthaltserlaubnis, hier des Sprachnachweises, noch über die Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet aufgrund des ausgestellten Schengenvisums verfügen (vgl. zur ähnlichen Vorschrift des § 39 Nr. 6 AufenthV BayVGH, B.v. 4.2.2011 - 10 CS 10.3149 u.a. - juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 25.04.2014 - 10 CE 14.650

    Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung); kein zu sichernder

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2015 - 10 CE 14.2123
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. B.v. 25.4.2014 - 10 CE 14.650 - juris Rn. 6) davon aus, dass weder Art. 6 GG noch Art. 8 EMRK einen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt gewähren und dass es mit den in den genannten Bestimmungen enthaltenen wertentscheidenden Grundsatznormen grundsätzlich vereinbar ist, Ausländer, die nicht mit dem erforderlichen Visum eingereist sind, auf die Einholung dieses Visums zu verweisen.
  • OVG Sachsen, 30.04.2014 - 3 B 17/14

    Anspruch im Sinne von § 5 Abs 2 S 2 1. Alt und § 28 Abs 1 S 3 AufenthG,

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2015 - 10 CE 14.2123
    Vielmehr ist in diesem Fall ausnahmsweise auch im Rahmen des § 123 VwGO eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 22.7.2014 - 10 CS 14.1534 u.a. - juris Rn. 9; SächsVGH, B.v. 30.4.2014 - 3 B 17/14 - juris Rn. 7 ff.), die hier zu Lasten des Antragstellers ausfällt.
  • VGH Bayern, 22.07.2014 - 10 CS 14.1534

    Schengen-Visum; Einreise zum Daueraufenthalt; Absehen von der Einreise mit dem

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2015 - 10 CE 14.2123
    Vielmehr ist in diesem Fall ausnahmsweise auch im Rahmen des § 123 VwGO eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 22.7.2014 - 10 CS 14.1534 u.a. - juris Rn. 9; SächsVGH, B.v. 30.4.2014 - 3 B 17/14 - juris Rn. 7 ff.), die hier zu Lasten des Antragstellers ausfällt.
  • VGH Bayern, 22.10.2013 - 10 C 13.1629

    Prozesskostenhilfeantrag; hinreichende Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2015 - 10 CE 14.2123
    Nur wenn die Familie im Kern die Funktion einer Beistandsgemeinschaft erfüllt, weil ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist und dieser Beistand nur in Deutschland erbracht werden kann, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange mit der Folge zurück, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen sich als unverhältnismäßig erweisen (st. Rspr.; vgl. z.B. BayVGH vom 22.10.2013 - 10 C 13.1629 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 09.09.2013 - 10 CS 13.1448

    Visumverstoß; Ermessensentscheidung; generalpräventive Erwägungen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2015 - 10 CE 14.2123
    Relevant ist bei dieser Interessenabwägung insbesondere, ob an einem nicht durch ein Visumverfahren unterbrochenen Aufenthalt des Ausländers ein öffentliches oder grundrechtlich geschütztes privates Interesse besteht und ob im konkreten Einzelfall das Nachholen des Visumverfahrens mit dem dahinterstehenden Grundgedanken noch vereinbar ist oder umgekehrt ohne Schaden von ihm abgewichen werden kann (vgl. Dienelt in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl. 2013, § 5 Rn. 129; BayVGH, B.v. 9.9.2013 -10 CS 13.1448 - juris Rn. 11).
  • VG Stuttgart, 17.11.2021 - 4 K 4243/21

    Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

    Hierfür ist jedoch erforderlich, dass der Ausländer im Zeitpunkt des Eintritts der letzten Anspruchsvoraussetzung für die Erteilung der von ihm begehrten Aufenthaltserlaubnis noch über die Berechtigung zum Aufenthalt (rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet bzw. gültiges Schengen-Visum) im Bundesgebiet verfügt und der Antrag noch innerhalb des Zeitraums der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts im Bundesgebiet gestellt wird (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 03.05.2019 - 13 PA 97/19 - juris Rn. 20; VGH München, Beschl. v. 28.05.2015 - 10 CE 14.2123 - juris Rn. 10; OVG Münster, Beschl. v. 01.03.2011 - 18 B 944/10 - juris Rn. 7).

    Die Pflicht zur Einreise mit dem erforderlichen Visum soll gewährleisten, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug vor der Einreise geprüft werden können, um die Zuwanderung von Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von vornherein zu verhindern; deshalb dürfen auch generalpräventive Aspekte Berücksichtigung finden, damit das Visumverfahren seine Funktion als wichtiges Steuerungsinstrument der Zuwanderung wirksam erfüllen kann (vgl. VGH München, Beschl. v. 07.09.2021 - 19 C 21.835 - juris Rn. 18, Beschl. v. 30.07.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 20; Beschl. v. 11.03.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 17 und Beschl. v. 28.05.2015 - 10 CE 14.2123 - juris Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.07.2007 - 10 ME 130/07 - juris Rn. 10).

  • VG Ansbach, 19.02.2019 - AN 11 S 17.00392

    Rechtmäßige Abschiebungsandrohungen

    Mit der Einfügung des Satzes 2 in § 81 Abs. 4 AufenthG durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern vom 29. August 2013 (BGBl 1, 3484) ist klargestellt worden, dass die Fortgeltungsfiktion nicht eintritt, wenn der Ausländer zunächst nur mit einem Besuchsvisum in die Bundesrepublik eingereist ist und dann während seines Aufenthalts einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen weitergehenden Daueraufenthalt stellt (vgl. BayVGH, B.v. 28.5.2015 - 10 CE 14.2123 - juris Rn. 2; Hailbronner, AuslR, Stand November 2018, § 81 Rn. 33).

    Für eine analoge Anwendung von § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG ist demnach vorliegend kein Raum; vielmehr ist allein § 81 Abs. 4 AufenthG anzuwenden (vgl. BayVGH, B.v. 28.5.2015 - 10 CE 14.2123 - juris Rn. 2; B.v. 21.2.2013 - 10 CS 12.2627 - InfAuslR 2013, 372, juris Rn. 12).

    Relevant ist bei dieser Interessenabwägung insbesondere, ob an einem nicht durch ein Visumverfahren unterbrochenen Aufenthalt des Ausländers ein öffentliches oder grundrechtlich geschütztes privates Interesse besteht und ob im konkreten Einzelfall das Nachholen des Visumverfahrens mit dem dahinterstehenden Grundgedanken noch vereinbar ist oder umgekehrt ohne Schaden von ihm abgewichen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 28.5.2015 - 10 CE 14.2123 - juris; B.v. 9.9.2013 -10 CS 13.1448 - juris Rn. 11; Samel in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, AufenthG § 5 Rn. 142 f.).

  • VG Cottbus, 26.04.2018 - 3 L 17/17

    Aufenthaltserlaubnis

    Das Schengen-Visum beinhaltet kein allgemeines Aufenthaltsrecht, sondern erlaubt prinzipiell nur einen Aufenthalt zu vorübergehenden Zwecken (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 3. April 2014 - OVG 3 S 4.14 - und vom 11. September 2015 - OVG 2 S 31.15 - Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 - 10 CS 14.1534, 10 C 14.1535 -, juris Rn. 4; vom 4. September 2015 - 10 CS 14.1601 -, juris Rn. 12; vom 28. Mai 2015 - 10 CE 14.2123 -, juris Rn. 2; Hessischer VGH, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 3 B 785/14 -, juris Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12. November 2013 - 13 ME 190/13 -, juris Rn. 4; s. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juli 2014 - 11 S 1009/14 -, juris Rn. 3 f., sowie VG Stuttgart, Urteil vom 19. Oktober 2017 - 9 K 6090/15 -, juris Rn. 24; Hailbronner, AuslR, Stand: November 2017, § 81 Rn. 34; Samel, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl. 2018, § 81 Rn. 19).

    Dies lässt keinen Raum für die Annahme, dass die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den Ablehnungsbescheid dennoch der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht entgegenstehen könnte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2017 - OVG 11 S 71.16 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12. November 2013 - 13 ME 190/13 -, juris Rn 3 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. Mai 2015 - 10 CE 14.2123 -, juris Rn. 2).

  • VG Karlsruhe, 28.06.2021 - 4 K 4905/20

    Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund abgelaufener, nach

    Denn Inhaber von Schengen-Visa können sich nicht auf eine Erlaubnisfiktion berufen (vgl. Bergmann/Dienelt/ Samel , Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 81 AufenthG Rn. 34; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.05.2015 - 10 CE 14.2123 -, juris, Rn. 2 f.; VG Cottbus, Beschluss vom 26.04.2018 - 3 L 17/17 -, juris, Rn. 20 ff.; entsprechend zu Inhabern von ausländischen Schengen-Visa BVerwG, Urteil vom 19.11.2019 - 1 C 22.18 -, juris, Rn. 16 ff.).
  • VGH Bayern, 10.02.2016 - 10 ZB 14.2577

    Aufhebung der Annullierung eines Schengen-Visums

    Zu prüfen wird jedoch sein, ob die Voraussetzungen des § 39 Nr. 3 AufenthV vorliegen (vgl. hierzu: BVerwG, U.v. 11.1.2011 - 1 C 23.09 - NVwZ 2011, 871; BayVGH, B.v. 28.5.2015 - 10 CE 14.2123 - juris Rn. 9 f.) oder - falls nicht - von der Pflicht zur Einholung eines Visums zum Zwecke des Ehegattennachzugs gemäß § 5 Abs. 2 AufenthG abgesehen werden kann, auch wenn der Kläger die erforderlichen Sprachkenntnisse erst nach seiner Einreise in das Bundesgebiet erworben haben sollte und durch Vorlage eines entsprechenden Zeugnisses nachweist (insoweit ablehnend: Ziffer 30.0.10 und 5.2.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz vom 26.10.2009 - AVwV -).
  • VG München, 21.10.2021 - M 12 K 20.3792

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

    Soll das Visumverfahren als wichtiges Steuerungsinstrument der Zuwanderung seine Funktion wirksam erfüllen können, dürfen in die Interessenabwägung auch generalpräventive Aspekte einfließen (BVerwG, U.v. 11.1.2011 - 1 C 23/09 - juris Rn. 34; BayVGH, B.v. 9.9.2013 - 10 CS 13.144 - juris; BayVGH, B.v. 28.05.2015 - 10 CE 14.2123 - juris).
  • VG Arnsberg, 14.02.2022 - 12 K 170/19

    Iran: Dublin Italien: Kein Revoca bei Take-Charge, keine systemischen Mängel für

    BayVGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2015 - 10 CE 14.2123 -, juris, und vom 22. Oktober 2013 - 10 C 13.1629 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 18 B 1398/20 -, juris, unter Verweis auf Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - 2 BvR 1367/10 -, juris, und vom 25. Oktober 1995 - 2 BvR 901/95 -, juris, sowie auf VGH BW, Beschluss vom 28. März 2019 - 11 S 623/19 -, juris.
  • VG München, 15.02.2016 - M 9 S 16

    Ausreichende medizinische Versorgung in der Mongolei - Kein Abschiebungsverbot

    Der Bescheid vom ... November 2015 in Gestalt des Ergänzungsbescheids vom ... November 2015 ist bei gebotener summarischer Prüfung rechtmäßig, da die Antragstellerin unabhängig von der Frage, ob ihr Schengener Visum vom 12. April 2013 wegen § 81 Abs. 4 Satz 2 AufenthG überhaupt einen tauglichen Aufenthaltstitel im Sinne von § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG darstellt (verneinend bspw. BayVGH, B. v. 28.05.2015 - 10 CE 14.2123 -, juris), keinen Anspruch auf einen (weiteren) Aufenthaltstitel oder auf eine Neuverbescheidung durch die Antragsgegnerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts hat, § 113 Abs. 5 Satz 1, 2 VwGO.
  • VG Bayreuth, 03.08.2016 - B 4 S 16.506

    Beabsichtigte Vorbereitung eines Visumverfahrens erfordert keine Anwesenheit im

    Selbst wenn man mit Blick auf die Voraussetzung des § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG "zur Ausübung der Personensorge" darauf abstellt, dass dem Antragsteller die Personensorge für sein deutsches Kind erst seit Abgabe der Sorgeerklärung beider Elternteile vom 18.05.2015 tatsächlich zusteht (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 BGB), sind nach der Einreise am 17.05.2015 bis zum Ablauf der Gültigkeit des Schengen-Visums am 26.05.2015 die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht entstanden, weil, wie dargelegt, ein Ausweisungsinteresse besteht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 28.05.2015 - 10 CE 14.2123 Rn. 9 ff).
  • VG Augsburg, 14.12.2017 - Au 6 S 17.1709

    Kein Absehen vom Visumverfahren nach Eheschließung in Dänemark

    Erforderlich ist, dass die Antragstellerin zu 1 im Zeitpunkt des Eintritts der letzten Anspruchsvoraussetzung (hier: des Sprachnachweises) für die Erteilung der von ihr begehrten Aufenthaltserlaubnis noch über die Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet aufgrund des ausgestellten Schengenvisums verfügt (unter Verweis auf den Wortlaut der Norm: BayVGH, B.v. 28.5.2015 - 10 CE 14.2123 - juris Rn. 10).
  • VG Bayreuth, 16.11.2016 - B 4 K 16.205

    Keine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Schwerwiegendes Ausweisungsinteresse

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